Professionelle Dellenentfernung
Unsere bewährten Methoden
Bei der Behandlung von Hagelschäden setzen wir auf bewährte Techniken, um beste Ergebnisse zu erzielen. Unsere hochqualifizierten Techniker nutzen innovative Techniken und Werkzeuge, um die Dellen an Ihrem Fahrzeug effektiv zu entfernen.
Unser Ziel ist es, Ihr Fahrzeug mit minimalen Eingriffen und maximaler Qualität wieder in seinen Originalzustand zu versetzen. Dank unserer erfahrenen Techniker und fortschrittlichen Methoden können wir Hagelschäden effizient und professionell beseitigen.
Paintless Dent Repair (PDR)
Unsere Spezialität ist die DoL-Methode, bei der Dellen ohne Spachteln, Schleifen oder Lackieren behoben werden. Durch präzises Drücken und Massieren der Dellen von der Rückseite der Karosserie stellen wir die ursprüngliche Form wieder her.
DoL (Dellenentfernung ohne Lackieren, aus dem Englischen: Paintless Dent Repair – PDR)
Klebetechnik
Bei tieferen Dellen nutzen wir die Klebetechnik, bei der spezieller Klebstoff auf die Delle aufgetragen und anschließend vorsichtig abgezogen wird. Dadurch wird die Delle angehoben und kann weiter behandelt werden.
Spezielle Werkzeuge
Wir verwenden eine Vielzahl von speziellen Werkzeugen, darunter Stäbe, Hämmer und Ausbeulwerkzeuge, um präzise auf die Dellen zuzugreifen und sie sanft zu entfernen.
Sie haben ein Leasing-Fahrzeug?
So verhindern Sie eine hohe Wertminderung nach einem Hagelschaden
Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Fahrzeug unnötig an Wert verliert!
Eine Reparatur bei uns wirkt sich auf die Wertminderung Ihres Fahrzeugs weniger aus als bei der Markenwerkstatt.
Wir garantieren Ihnen moderate Preise, die wir als spezialisierter Reparaturpartner mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.
Wertminderung-Vergleich
Bei der Leasingrücknahme wird eine Wertminderung angesetzt, die mit Ihnen verrechnet wird. Diese beträgt ca. 10 bis 15 % der Reparaturkosten. Wie im Rechenbeispiel zu sehen, hängt die Höhe der Zahlung von der Reparaturrechnung ab.
Hagelschadenhilfe
- Reparaturkosten-Beispiel
- (Instandsetzung + Lackierung)
- = 4.306 €
- Kosteneffizient durch moderate Preise
- Werterhalt durch Instandsetzung vor Austausch
- Sie zahlen 15% bei Leasing-Rückgabe
- = 646 €
Markenwerkstatt
- Reparaturkosten-Beispiel
- (Instandsetzung + Lackierung)
- = 9.030 €
- Kosteneffizient durch moderate Preise
- Werterhalt durch Instandsetzung vor Austausch
- Sie zahlen 15% bei Leasing-Rückgabe
- = 1.355 €
Gesetzgebung
Sie haben freie Werkstattwahl und können Ihr Fahrzeug am Wunschort reparieren lassen, ohne dass es Auswirkungen auf Ihren Leasing- oder Finanzierungsvertrag hat.
Reparatur-Rechenbeispiele
Die Kosten zwischen uns und einer Markenwerkstatt unterscheiden sich stark
Hagelschadenhilfe
- Delleninstandsetzung:
- 30 Std. zu 89 €/h
- 8 Std. Montage zu 89 €/h
- _______________
- = 3.382 € (Kosten Arbeitszeit)
- Lackierung:
- 6 Std. zu 110 €/h
- 40% Lackmaterial
- _______________
- = 924 € (Kosten Arbeitszeit)
- Gesamtkosten: 4.306 €
Markenwerkstatt
- Delleninstandsetzung:
- 30 Std. zu 189 €/h
- 8 Std. Montage zu 189 €/h
- _______________
- = 7.182 € (Kosten Arbeitszeit)
- Lackierung:
- 6 Std. zu 220 €/h
- 40% Lackmaterial
- _______________
- = 1.848 € (Kosten Arbeitszeit)
- Gesamtkosten: 9.030 €
§ Gesetzgebung
Ein Reparaturbetrieb, der keine Markenwerkstatt ist, kann ein Leasingfahrzeug nach Herstellervorgaben reparieren, solange er die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfüllt. Gemäß dieser Vorschrift darf der Hersteller die freie Werkstattwahl des Verbrauchers nicht einschränken, sofern diese Werkstatt in der Lage ist, die Reparatur fachgerecht und nach den Vorgaben des Herstellers durchzuführen.
Eine wichtige gesetzliche Bestimmung ist des Weiteren der § 308 Nr. 5 BGB, der besagt, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, die den Kunden verpflichten, für eine Reparatur ausschließlich eine Vertragswerkstatt des Herstellers aufzusuchen.
Ein bekanntes Urteil in diesem Zusammenhang ist das Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. September 2013 (Az. VIII ZR 206/12). Der BGH entschied damals, dass es dem Kunden grundsätzlich freisteht, auch eine freie Werkstatt mit der Reparatur seines Fahrzeugs zu beauftragen, und dass Klauseln in Leasingverträgen, die eine Reparatur ausschließlich in einer Vertragswerkstatt vorschreiben, unwirksam sind.